Eine Schallschutztür erfüllt zwei Funktionen:
Sie hält den Lärm dort wo er entsteht, oder sie kann den Lärm draußen halten. Das Ziel im Wohnungsbau lautet zum Beispiel, Menschen in ihrer Wohnung vor Lärm von außen zu schützen.
Bauordnungsrechtliche Vorgaben für Schallschutztüren regelt DIN 4109.
Sie bestimmt einzuhaltende Schalldämmwerte, die zum Beispiel für Türen in Schulen, Hotels, Mehrfamilienhäusern und Krankenhäusern unterschiedlich sind.
Bei der Herstellung von Schallschutztüren sind zwei Faktoren entscheidend: Masse und Biegeweichheit:
Je höher die Masse und Biegsamkeit einer Tür ist, desto besser ist die Schall isolierende Wirkung. Schallschutztüren werden oft in Sandwichbauweise hergestellt. Das bedeutet, sie bestehen aus mehreren einzelnen Schichten. Diese Schichten sind nur punktweise miteinander verbunden, um eine höhere Biegeweichheit zu erreichen.